Für Mandanten der unterschiedlichsten Branchen und Rechtsformen übernehmen wir u.a.:
Bei der Abwehrberatung schützen wir unsere Mandanten vor ungerechtfertigten oder überzogenen Ansprüchen des Finanzamtes. In diesem Zusammenhang übernehmen wir für unsere Mandanten auch Verhandlungen mit den Finanzbehörden, begleiten Betriebsprüfungen, führen Einspruchsverfahren bei den Finanzämtern oder Klageverfahren vor den Finanzgerichten. Ferner betreuen wir Mandanten in Fällen der Selbstanzeige und bei Steuerstrafverfahren (ggf. in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt).
Wir suchen nicht den Konflikt mit dem Finanzamt, scheuen uns jedoch auch nicht vor harten Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden, wenn dies die Vertretung der Mandanteninteressen erfordert.
Ein Schwerpunkt der Gestaltungsberatung ist die steueroptimierte Planung der Übertragung von Unternehmensvermögen und privaten Vermögenswerten. Dabei prüfen wir testamentarische oder gesellschaftsrechtliche Regelungen insbesondere auf deren erbschaft-/schenkung- und ertragsteuerliche Auswirkungen.
In diesem Zusammenhang unterstützen wir unsere Mandanten auch, in dem wir Testamentsvollstreckungen übernehmen, wodurch die Umsetzung des Erblasserwillens über den Erbfall hinaus gewährleistet
werden kann.
In der Praxis zeigt sich bei unserer Tätigkeit immer wieder, dass Vermögensnachfolgeplanungen nicht zu lange hinausgezögert werden sollten, da die Devise gilt "Plane das Schwierige, so lange es
noch einfach ist".