Klassische Steuerberatung

PROFIS BEI DEN BASICS



Für Mandanten der unterschiedlichsten Branchen und Rechtsformen übernehmen wir u.a.:

  • Erstellung der laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Erstellung von Steuererklärungen, wie Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuer- oder Erbschaftsteuererklärungen

Steuerrechtliche Beratung

INDIVIDUELL AUF SIE ZUGESCHNITTEN



Bei der Gestaltungs- und Planungsberatung beraten wir unsere Mandanten bei sämtlichen steuerrechtlichen Fragen, wie z. B.:
  • zur Rechtsformwahl und des Rechtsformwechsels
  • zur Existenzgründung
  • zu Immobilientransaktionen
  • zu den Auswirkungen von beispielsweise gesellschaftsrechtlichen Regelungen, Nießbrauchs- oder Ehescheidungsvereinbarungen
  • zum Verkauf von Unternehmen oder Gesellschaftsbeteiligungen
  • zur Unternehmens- und Vermögensnachfolge.

VERtretung bei Finanzbehörden

WIR VERTRETEN SIE



Bei der Abwehrberatung schützen wir unsere Mandanten vor ungerechtfertigten oder überzogenen Ansprüchen des Finanzamtes. In diesem Zusammenhang übernehmen wir für unsere Mandanten auch Verhandlungen mit den Finanzbehörden, begleiten Betriebsprüfungen, führen Einspruchsverfahren bei den Finanzämtern oder Klageverfahren vor den Finanzgerichten. Ferner betreuen wir Mandanten in Fällen der Selbstanzeige und bei Steuerstrafverfahren (ggf. in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt).


Wir suchen nicht den Konflikt mit dem Finanzamt, scheuen uns jedoch auch nicht vor harten Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden, wenn dies die Vertretung der Mandanteninteressen erfordert.

Steueroptimierte Nachfolgeplanung

Plane das Schwierige, so lange es noch einfach ist



Ein Schwerpunkt der Gestaltungsberatung ist die steueroptimierte Planung der Übertragung von Unternehmensvermögen und privaten Vermögenswerten. Dabei prüfen wir testamentarische oder gesellschaftsrechtliche Regelungen insbesondere auf deren erbschaft-/schenkung- und ertragsteuerliche Auswirkungen.


In diesem Zusammenhang unterstützen wir unsere Mandanten auch, in dem wir Testamentsvollstreckungen übernehmen, wodurch die Umsetzung des Erblasserwillens über den Erbfall hinaus gewährleistet werden kann.

In der Praxis zeigt sich bei unserer Tätigkeit immer wieder, dass Vermögensnachfolgeplanungen nicht zu lange hinausgezögert werden sollten, da die Devise gilt "Plane das Schwierige, so lange es noch einfach ist".